Das Küsnachter Horn hat im Laufe der Zeit erwähnenswerte Veränderungen erfahren. Bis 1938 diente es als Lagerplatz für Kies und Sand, zuvor wurden hier sogar Tierkadaver vergraben, was jedoch 1762 aufgrund militärischer Inspektionen untersagt wurde. Vom benachbarten Schiessstand aus wurde auf aufgestellte Schützenscheiben gezielt. Am Ufer, wo sich heute ein Kiesstrand befindet, stand ein Spritzenhäuschen, das zeitweise als Arrestlokal genutzt wurde. Später wurde die Anlage für Veranstaltungen wie das Fasnachtsfeuer, die Feier zum 1. August und die «Chilbi» genutzt, bei der Seiltänzer auf einem bis unters Dach des Streuli-Hauses gespannten Schrägseil auftraten. In den Jahren 1966/67 wurde die 1939 angelegte Parkanlage, wo das Baden und Betreten des Rasens untersagt war, in eine öffentliche Grünanlage umgestaltet.
Quellen:
Küsnacht; Erwin Kuen, 1983, S. 23ff.
Küsnachter Jahrheft 1980: Fasnachtsfeuer ein ausgestorbener Küsnachter Brauch; Walter Hirt, S. 68-70.
Küsnachter Jahrheft 2014: Das Streuli-Haus im Küsnachter Horn; Annemarie Schmidt-Pfister-Benz, S. 15-31.
Küsnachter Jahrheft 2018: Meine Küsnachter Dorfstrasse 1950–1959; Rudolf Meyer, S. 77-84.
Ein Kulturweg durch Küsnacht; Anne Sophie Mazzoni, 2014
Zeitschrift für Landschaftsarchitektur, Band 8/3,1969, S. 20-23, https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=ant-001%3A1969%3A8%3A%3A140&referrer=search#140.